Personalverrechnung
Personalverrechnung 2027: Was sich ändert
Mit 1. Jänner 2027 ändert sich die Personalverrechnung (Lohnverrechnung) in Österreich spürbar. Die reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommen laufen aus, das Telearbeitspauschale wird steuerpflichtig, und für E-Autos gibt es erstmals einen Sachbezug. Hier findest du alle wichtigen Neuerungen mit Beispielen.
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) macht geringe Einkommen und Homeoffice-Zahlungen teurer, führt einen Sachbezug für E-Autos ein und senkt die steuerfreien Überstundenzuschläge.
Neuerungen in der Personalverrechnung 2027 im Überblick
| Thema | Bis 2026 | Ab 2027 |
|---|---|---|
| AlV-Beitrag bei geringem Einkommen | 0 %, 1 % oder 2 % Dienstnehmeranteil | Stufen steigen jährlich, ab 2032 einheitlich 2,95 % |
| AlV ab dem 63. Lebensjahr | Befreit | Beitragspflichtig bis zum Pensionsantritt |
| Telearbeitspauschale | Bis 3 € pro Tag, max. 300 € im Jahr steuer- und SV-frei | Voll lohnsteuer- und SV-pflichtig |
| Sachbezug E-Auto | 0 € | 0,375 % der Anschaffungskosten, max. 180 € im Monat |
| Steuerfreie Überstundenzuschläge | 15 Überstunden, max. 170 € im Monat | 10 Überstunden, max. 120 € im Monat |
| Dienstgeberabgabe (Geringfügige) | 19,4 % | 23 % |
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 € im Monat | Bleibt bei 551,10 € (eingefroren) |
AlV-Staffel: reduzierte Beiträge laufen aus
Bisher zahlten Dienstnehmer:innen mit geringem Einkommen einen reduzierten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (AlV). Der Dienstgeberanteil lag immer bei 2,95 %. Diese Staffel läuft ab 2027 aus. Sie fällt aber nicht auf einen Schlag weg: Wie stark sich der Beitrag ändert, hängt davon ab, wann das Dienstverhältnis begonnen hat.
Dienstverhältnisse, die am 31.12.2026 schon bestehen: Der reduzierte Satz steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte (§ 11 Abs. 6 AMPFG). Die Tabelle zeigt den Dienstnehmeranteil in Prozent. Über der obersten Grenze gelten wie bisher 2,95 %, und ab 2032 zahlen alle den vollen Satz von 2,95 %.
| Entgelt 2027* | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 2.327 € | 0 | 0,5 | 1,0 | 1,5 | 2,0 | 2,5 |
| bis 2.539 € | 1,0 | 1,5 | 2,0 | 2,5 | 2,95 | 2,95 |
| bis 2.751 € | 2,0 | 2,5 | 2,95 | 2,95 | 2,95 | 2,95 |
Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2027 beginnen: Hier ist der Übergang kürzer. In der untersten Stufe gelten 2027 1 % und 2028 2 %, in der zweiten Stufe 2027 2 %. Danach zahlen auch neue Dienstnehmer:innen den vollen Satz von 2,95 %.
* Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Die Werte für 2027 sind voraussichtliche Werte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). 2026 lagen die Grenzen bei 2.225 €, 2.427 € und 2.630 €. Für Lehrlinge ist der Dienstnehmeranteil mit höchstens 1,15 % gedeckelt.
Beispiel: Eine Angestellte verdient 2.200 € brutto im Monat. Ihr Dienstverhältnis besteht seit 2024.
2026: AlV-Anteil 0 % = 0 €
2027: AlV-Anteil 0,5 % von 2.200 € = 11 €
Mehrbelastung = 11 € im Monat bzw. 154 € im Jahr (14 Bezüge)Weil Sozialversicherungsbeiträge die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage mindern, sinkt die Lohnsteuer minimal. Netto bleibt trotzdem etwas weniger übrig.
Zusätzlich neu: Die Befreiung vom AlV-Beitrag ab dem 63. Lebensjahr entfällt. Ab 2027 endet die Arbeitslosenversicherungspflicht erst, wenn eine Pension zuerkannt wurde oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 1 Abs. 2 lit. e AlVG).
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Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale) wird steuerpflichtig
Bis Ende 2026 konnte der Arbeitgeber für jeden Homeoffice-Tag bis zu 3 € steuerfrei auszahlen, höchstens 300 € im Jahr (§ 26 Z 9 EStG). Diese Begünstigung fällt mit 1.1.2027 weg.
- Arbeitgeber zahlt weiter: Das Pauschale ist dann normaler Arbeitslohn. Lohnsteuer, Sozialversicherung, Betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer fallen an.
- Werbungskosten: Das Differenz-Telearbeitspauschale in der Arbeitnehmerveranlagung entfällt ebenfalls.
- Weniger Aufwand: Telearbeitstage müssen nicht mehr am Lohnkonto und am Lohnzettel (L16) ausgewiesen werden.
- Bleibt erhalten: Ergonomisches Mobiliar ist weiterhin bis 300 € im Jahr als Werbungskosten absetzbar. Die bisherige Voraussetzung von mindestens 26 Homeoffice-Tagen entfällt. Digitale Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, bleiben steuerfrei.
Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt für 100 Homeoffice-Tage je 3 €, also 300 € im Jahr.
2026: 300 € steuer- und sozialversicherungsfrei.
2027: 300 € werden wie Gehalt behandelt. Davon gehen Sozialversicherung und Lohnsteuer ab, und für den Arbeitgeber fallen Lohnnebenkosten an.
Die Arbeitsplatzpauschale (klein und groß) entfällt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen.
Sachbezug für Elektroautos
Wer einen Firmenwagen ohne CO₂-Ausstoß auch privat nutzen darf, hatte bisher keinen Sachbezug. Ab 1.1.2027 gilt ein Sachbezug, auch für E-Autos, die schon vorher angeschafft wurden.
| Jahr | Sachbezug | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| 2027 | 0,375 % der Anschaffungskosten | 180 € im Monat |
| ab 2028 | 0,625 % der Anschaffungskosten | 300 € im Monat |
Beispiel: E-Auto mit Anschaffungskosten von 40.000 €.
Sachbezug 2027 = 40.000 × 0,375 % = 150 € im MonatDie 150 € erhöhen die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Wer nachweislich (Fahrtenbuch) höchstens 500 km im Monat privat fährt, setzt den halben Wert an.
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Weitere Änderungen in der Lohnverrechnung 2027
Steuerfreie Überstundenzuschläge
Die befristete Erhöhung für 2024 bis 2026 endet. Ab 2027 sind Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat bis höchstens 120 € steuerfrei (§ 68 Abs 2 EStG).
Lohnsteuer-Tarif 2027
Die Tarifstufen werden um 2,27 % an die Inflation angepasst. Das ist wie schon 2026 nur ein Teil der Teuerung.
| Jahreseinkommen 2027 | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.846 € | 0 % |
| bis 22.491 € | 20 % |
| bis 37.285 € | 30 % |
| bis 71.960 € | 40 % |
| bis 107.236 € | 48 % |
| bis 1 Mio. € | 50 % |
| darüber | 55 % |
Sozialversicherungswerte 2027 (voraussichtlich)
| Wert | 2027 |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 € im Monat (unverändert) |
| Höchstbeitragsgrundlage laufend | 7.410 € im Monat |
| Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | 14.820 € im Jahr |
| Dienstgeberabgabe für Geringfügige | 23 % (2027 bis 2029), danach 21 % |
Familienbonus Plus
Für Kinder ab dem 4. Lebensjahr kann der Familienbonus nur noch im Verhältnis 50:50 oder 75:25 aufgeteilt werden. Die Aufteilung 100:0 bleibt nur für jüngere Kinder und bei erhöhter Familienbeihilfe möglich.
Schon beschlossen für 2028
Der Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) sinkt ab 1.1.2028 von 3,7 % auf 2,7 %. Gleichzeitig entfällt die DB/DZ-Befreiung für Dienstnehmer:innen ab dem 60. Lebensjahr.
Lernregel: Eine steuerfreie Zahlung, die steuerpflichtig wird, landet in der Lohnverrechnung als ganz normaler Bezug. Das betrifft dann alle Abgaben: SV, Lohnsteuer und die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers.
Wie wirkt sich das in der Buchhaltung aus?
Die Buchungslogik bleibt gleich: Gehälter, Dienstgeberanteile und Lohnnebenkosten sind Personalaufwand und landen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Es ändern sich die Beträge. Ein steuerpflichtiges Telearbeitspauschale erhöht zum Beispiel die Bemessungsgrundlage für DB, DZ und Kommunalsteuer und damit den Personalaufwand des Unternehmens.
Häufige Fragen zur Personalverrechnung 2027
Fällt die AlV-Staffel 2027 komplett weg?
Nicht sofort. Bei bestehenden Dienstverhältnissen steigen die reduzierten Sätze jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte, ab 2032 gelten einheitlich 2,95 %. Für Dienstverhältnisse, die ab 2027 beginnen, gilt der volle Satz spätestens ab 2029. Schon 2027 zahlen auch Geringverdienende mindestens 0,5 %.
Darf der Arbeitgeber das Homeoffice-Pauschale weiter zahlen?
Ja. Es ist aber ab 2027 nicht mehr steuerfrei, sondern wird wie Gehalt abgerechnet.
Kann ich Bürosessel und Schreibtisch weiter absetzen?
Ja. Ergonomisches Mobiliar bleibt bis 300 € im Jahr als Werbungskosten absetzbar, und zwar ab 2027 auch ohne Mindestanzahl an Homeoffice-Tagen.
Woher stammen die Änderungen?
Die meisten Änderungen stammen aus dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026). Der Nationalrat hat es am 8.7.2026 beschlossen, kundgemacht wurde es am 29.7.2026. Die höhere Dienstgeberabgabe steht in BGBl. I Nr. 73/2026, der Sachbezug für E-Autos in der geänderten Sachbezugswerteverordnung (BGBl. II Nr. 272/2026).
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